AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des GrünStadtSymposium e.V.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Veranstaltungen, Seminare, Beratungsleistungen und Mitgliedschaften des GrünStadtSymposium e.V. (im Folgenden "Verein" genannt).
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Anmeldeformular auf der Website des Vereins.
2.2 Eine Teilnahmeberechtigung kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch den Verein zustande.
3. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Teilnahmegebühren sind nach Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
3.2 Bei kurzfristigen Anmeldungen ist die Teilnahmegebühr spätestens vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten.
4. Stornierung und Umbuchung
4.1 Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
4.2 Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25% der Teilnahmegebühr erhoben.
4.3 Bei späteren Stornierungen wird die volle Gebühr fällig. Der Teilnehmer ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen
5. Änderungen im Veranstaltungsprogramm
5.1 Der Verein behält sich Änderungen im Programm vor, sofern diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern.
5.2 Bei Ausfall eines Referenten wird ein adäquater Ersatzreferent gesucht.
6. Absage von Veranstaltungen
6.1 Der Verein behält sich vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen.
6.2 In diesem Fall werden bereits gezahlte Gebühren vollständig rückerstattet.
7. Haftung
7.1 Der Verein haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
7.2 Die Haftung ist auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
7.3 Für Personenschäden gilt die gesetzliche Haftung.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
8.1 Alle Veranstaltungsunterlagen und Vorträge sind urheberrechtlich geschützt.
8.2 Jede Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vereins.
8.3 Die den Teilnehmerinnen zur Verfügung gestellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung der Urheberinnen vervielfältigt, weitergeleitet oder gewerblich genutzt werden.
8.4 Aufzeichnungen mittels Ton-, Foto-, Film-, Video- oder sonstigen Bildaufzeichnungsgeräten im Rahmen von Veranstaltungen sind ohne vorangegangene schriftliche Zustimmung des Vereins verboten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
8.5 Die Unterlagen sind nur zur internen, persönlichen Verwendung vorgesehen und können nicht losgelöst von der Veranstaltung betrachtet werden
9. Datenschutz
9.1 Der Verein erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten gemäß seiner Datenschutzerklärung[WH1] und den geltenden Datenschutzgesetzen.
9.2 Bei Veranstaltungen werden Foto- und Filmaufnahmen gemacht. Teilnehmer, die nicht abgebildet werden möchten, müssen dies aktiv dem Veranstalter melden
9.3 Mit der Teilnahme an Veranstaltungen erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass Aufnahmen für Vereinszwecke verwendet werden dürfen.
10. Verfahren bei Streitigkeiten oder Beschwerden
10.1 Bei Streitigkeiten oder Beschwerden ist zunächst eine gütliche Einigung anzustreben.
10.2 Kann keine Einigung erzielt werden, ist der ordentliche Rechtsweg zu beschreiten
11. Vereinsmitgliedschaft
11.1 Der Verein sieht ausschließlich die Form der außerordentlichen Mitgliedschaft vor.
Als außerordentliche Mitglieder können sowohl natürliche als auch juristische Personen aufgenommen werden, die die Vereinsziele aktiv unterstützen und den festgelegten Mitgliedsbeitrag entrichten.
11.2 Aufnahmeverfahren
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Die Aufnahme als außerordentliches Mitglied erfordert einen schriftlichen Antrag.
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Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
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Der Vorstand kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen.
11.3 Rechte außerordentlicher Mitglieder
Außerordentliche Mitglieder sind berechtigt:
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An Vereinsveranstaltungen zu ermäßigten Konditionen teilzunehmen.
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Vereinspublikationen zu beziehen.
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An Generalversammlungen ohne Stimmrecht teilzunehmen
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Vereinsinterne Kommunikationsplattformen zu nutzen.
11.4 Pflichten außerordentlicher Mitglieder
Außerordentliche Mitglieder sind verpflichtet:
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Den jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
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Die Vereinssatzung einzuhalten.
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Die Ziele des Vereins zu fördern.
11.5 Mitgliedsbeitrag
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Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird jährlich durch Vorstandsbeschluss festgelegt.
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Der Beitrag ist zum 1. Januar eines jeden Jahres fällig.
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Bei unterjähriger Aufnahme wird der Beitrag anteilig berechnet.
11.6 Beendigung der Mitgliedschaft
Die außerordentliche Mitgliedschaft endet:
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Durch schriftliche Kündigung zum Jahresende
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Bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags nach Mahnung
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Durch Ausschluss bei vereinsschädigendem Verhalten
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt österreichisches Recht.
12.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.